Corporate Governance
Die Gebäudeversicherung St.Gallen orientiert sich an den kantonalen Public Corporate Governance-Grundsätzen.
Rechtliche Grundlagen
Die Gebäudeversicherung St.Gallen ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen. Ihre Tätigkeiten erfolgen gestützt auf die kantonale Gesetzgebung und die Eigentümerstrategie.
Das Gesetz über die Gebäudeversicherung (sGS 873.1, GVG) wurde auf den 1. Juni 2016 an die heutigen Anforderungen der Public Corporate Governance angepasst. Das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (sGS 871.1, FSG) und das dazugehörige überarbeitete Verordnungsrecht wurden am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Weiter stützt sich die Gebäudeversicherung auf das Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung (sGS 814.1, GGS).
Kantonsrat und Regierung
Die Gebäudeversicherung steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrats und unter der Aufsicht der Regierung. Die Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Revisionsstelle. Sie genehmigt das Geschäftsreglement, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Mit der Eigentümerstrategie gibt die Regierung die übergeordnete Strategie und die Grundausrichtung vor. Dabei hält sie die wesentlichen strategischen, wirtschaftlichen, unternehmerischen, gesellschaftlichen, sozialen und personalpolitischen Ziele fest und macht Vorgaben zu Führung, Governance, Rechenschaft und Berichterstattung.
Die Eigentümerstrategie wurde von der Regierung am 21. Dezember 2021 erlassen. Sie ist ein Führungsinstrument der Regierung zur Steuerung der Gebäudeversicherung und zur Wahrung der Eigentümerinteressen nach den Grundsätzen der Public Corporate Governance.
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Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte
geben uns die strategischen Stossrichtungen vor.
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegen die oberste Leitung der Gebäudeversicherung und die Überwachung der Geschäftsführung durch die Verwaltung. Er verabschiedet zuhanden der Regierung den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern aus verschiedenen Fachrichtungen. Präsident ist der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes. Für die Steuerung und Überwachung der Kapitalanlagegeschäfte ist ein Anlageausschuss eingesetzt, dem zwei Mitglieder des Verwaltungsrates angehören.
Organisations- und Führungsstrukturen
Am 1. Januar 2021 traten die neuen Organisations- und Führungsstrukturen der Gebäudeversicherung in Kraft. Damit wurden - gestützt auf das neue Feuerschutzgesetz - die ehemalige Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen (GVA) und das ehemalige Amt für Feuerschutz (AFS) zusammengeführt. Seit dem 1. Januar 2021 treten sie in einem neuen Erscheinungsbild gemeinsam als "Gebäudeversicherung St.Gallen" auf. Im Zuge der neuen Strukturen wurde sodann das Versicherungs- und Riskmanagement Kanton St.Gallen per 1. Juni 2021 ins Finanzdepartement rückgeführt.
Die Gebäudeversicherung wird von einer siebenköpfigen Geschäftsleitung geführt, in welcher der Direktor den Vorsitz einnimmt und der die Bereichsleitenden angehören. Die Geschäftsleitung stellt eine ordnungsgemässe, dienstleistungsorientierte und effiziente Erfüllung der Aufgaben sicher.
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und das Rechnungswesen der Gebäudeversicherung zuhanden des Verwaltungsrates und der Regierung. Revisionsstelle ist die kantonale Finanzkontrolle.
Kapital und Finanzierung
Für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung haftet ausschliesslich ihr eigenes Vermögen. Sie beansprucht kein Dotationskapital des Kantons und auch keine Staatsgarantie. Die notwendigen Mittel beschafft sie sich durch Prämien und Kapitalerträge.
Die Gebäudeversicherung führt regelmässig Asset- und Liability-Studien durch, mit denen sie das risikotragende Kapital, die Anlage- und Reservestrategie sowie die Angemessenheit der Prämienhöhe überprüft.
Strategie
Dem Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung obliegt die strategische Leitung des Unternehmens. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Eigentümerstrategie übt er seine Funktionen aus und zeichnet die Leitplanken für die operativen Handlungsfelder.
2018 definierte der Verwaltungsrat vier strategische Schwerpunkte mit zehn strategischen Handlungsfeldern (vgl. S. 15 Geschäftsbericht 2018). Bis im Jahr 2022 werden die strategischen Massnahmen mit einem Umsetzungsplan sukzessive umgesetzt. Im Berichtsjahr konnten zahlreiche Projekte aus der VR-Strategie weiterverfolgt und teilweise bereits abgeschlossen werden.
Risikomanagement
Zur Natur des Geschäfts einer Versicherung gehören vielfältige Risiken, die mit wirksamen Instrumenten zu bewältigen sind. Im Geschäftsjahr befasste sich der Verwaltungsrat erneut mit einer umfassenden Risikoanalyse des Unternehmens. Die Risikoanalyse wird jährlich überprüft.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Die Aufgabe des IKS besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Buchführung und der Finanzberichterstattung zu gewährleisten sowie die Einhaltung der Geschäftspolitik und der Gesetze zu sichern. Das IKS ist in der Gebäudeversicherung etabliert. Die internen Kontrollen in den relevanten Prozessen des Gesamtunternehmens sind dokumentiert, werden periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Personalpolitik und Lohngleichheit
Die Gebäudeversicherung strebt eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in der gesamten Organisation an. Ein wichtiges Anliegen ist sodann die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Eine 2021 durchgeführte Lohngleichheitsanalyse hat ergeben, dass zwischen Frauen und Männern keine statistisch signifikante unerklärte Lohndifferenz besteht.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit wird meist in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – abgekürzt ESG – angestrebt. Die Integration von ESG-Kriterien bedeutet, dass bei Anlageentscheidungen und dem Portfoliomanagement systematisch Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte beachtet werden. Die Gebäudeversicherung bewirtschaftet ihre Kapitalanlagen treuhänderisch und im Interesse der Versicherten. Es ist «Good Practice» in der Vermögensverwaltung, dass ESG-Kriterien und damit das Thema Nachhaltigkeit in Investitionsentscheide so weit wie möglich einfliessen.
Eine starke Interessenvertretung bietet sich der Gebäudeversicherung als Mitglied der Ethos, Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung (nachfolgend: Ethos) an. In der Bündelung der Interessen mit anderen institutionellen Anlegern kann ein bedeutender Einfluss auf Unternehmen ausgeübt werden. Ethos setzt sich nämlich kritisch mit den Abstimmungsvorlagen auseinander und garantiert so eine Stimmrechtswahrnehmung im Sinne der Nachhaltigkeit.
Ein weiterer Garant für Nachhaltigkeit in den Vermögensanlagen ist der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (nachfolgend: SVVK). Die Empfehlungen des SVVK sind für die Gebäudeversicherung eine fundamentale Orientierungsgrösse. Sie investiert nicht direkt in Unternehmen, die vom SVVK ausgeschlossen sind und wählt - wenn möglich und sinnvoll - Kollektivanlagen, welche die Ausschlusskriterien des SVVK berücksichtigen.
Die London Bullion Market Association (nachfolgend: LBMA) führt für Rohstoff fördernde Unternehmen eine Good-Delivery-Zertifizierung durch, die Standards wie «keine Geldwäscherei», «keine Terrorfinanzierung», «Achtung der Menschenrechte», «keine Kinderarbeit» usw. garantiert. Die Gebäudeversicherung achtet z.B. bei Investitionen in Gold darauf, dass dieses aus Raffinerien mit der LBMA Good-Delivery-Zertifizierung stammt.
Das Immobilienportfolio wird schliesslich gezielt klimaschonend weiterentwickelt. Neubauten erfolgen grundsätzlich in ökologisch und energetisch vertretbarer Bauweise. Bei Umbauten und Renovationen werden energetische Verbesserungen umgesetzt. Da die Gebäudeversicherung über einen grösseren Bestand an mittelbar selbst verwalteten Immobilien verfügt, nimmt sie direkten Einfluss auf die Weiterentwicklung nachhaltiger Bauweise.